Maximale Breite für Anhänger – was ist erlaubt?
Wie breit darf ein Anhänger in Deutschland sein? Kurz gesagt: höchstens 2,55 m – und zwar das Fahrzeug selbst (§ 32 StVZO) und auch Fahrzeug und Ladung zusammen (§ 22 StVO). Spiegel und Leuchten werden bei der Fahrzeugbreite nicht mitgemessen. Ist der Anhänger breiter als das Zugfahrzeug, müssen Sie mit den Spiegeln trotzdem nach hinten sehen können, und ab bestimmten Breiten sind zusätzliche Leuchten vorgeschrieben. Hier erfahren Sie, was gilt.
Wie breit darf ein Anhänger sein?
Die höchstzulässige Breite über alles beträgt für Kraftfahrzeuge und Anhänger allgemein 2,55 m (§ 32 Abs. 1 StVZO). Davon gibt es nur wenige Abweichungen:
- Anhänger hinter Krafträdern: höchstens 1,00 m.
- Personenkraftwagen: höchstens 2,50 m.
- Klimatisierte Aufbauten für temperaturgeführte Güter mit mindestens 45 mm dicken Seitenwänden einschließlich Wärmedämmung: höchstens 2,60 m.
- Land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte im entsprechenden Einsatz: höchstens 3,00 m.
Für einen normalen Pkw-Anhänger, Wohnwagen, Pferdeanhänger oder Bootsanhänger gelten also 2,55 m.
Wie breit darf der Anhänger mit Ladung sein?
Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m sein (§ 22 Abs. 2 StVO). Eine feste Grenze, wie weit die Ladung seitlich über den Anhänger hinausragen darf, gibt es darüber hinaus nicht – entscheidend ist die Gesamtbreite. Zwei Regeln kommen aber hinzu (§ 22 Abs. 5 StVO):
- Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Leuchten des Anhängers hinaus, muss sie bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechter Sicht mit einer weißen Leuchte nach vorn und einer roten Leuchte nach hinten kenntlich gemacht werden – höchstens 40 cm vom Rand der Ladung und höchstens 1,50 m über der Fahrbahn.
- Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich gar nicht herausragen.
Ein Beispiel: Ist Ihr Anhänger 2,05 m breit, darf breite Ladung auf jeder Seite höchstens 25 cm überstehen, damit die 2,55 m eingehalten werden. Sichern Sie die Ladung mit Spanngurten und weiterem Zubehör zur Ladungssicherung. Was für Überstand nach hinten und vorn gilt, lesen Sie im Ratgeber Überstehende Ladung.
Wie wird die Breite eines Anhängers gemessen?
Die Fahrzeugbreite wird nach ISO 612 ermittelt, bei geschlossenen Türen und Fenstern und mit geradeaus gestellten Rädern (§ 32 Abs. 1 StVZO). Nicht mitgemessen werden unter anderem:
- Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht,
- Leuchten und Rückstrahler (lichttechnische Einrichtungen),
- die Ausbauchung der Reifenwände am Aufstandspunkt,
- Schneeketten.
Feste Kotflügel, Bordwände und der Aufbau zählen dagegen zur Breite. Mit Ladung messen Sie an der Stelle, an der Anhänger oder Ladung am weitesten hinausragen.
Was gilt, wenn der Anhänger breiter als 2,55 m ist?
Fahrzeuge und Gespanne, deren Abmessungen die allgemein zulässigen Grenzen überschreiten, brauchen eine Erlaubnis (§ 29 Abs. 3 StVO). Ausnahmen von den Vorschriften über die Breite von Fahrzeug und Ladung kann die Straßenverkehrsbehörde genehmigen (§ 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO), Ausnahmen von den Bauvorschriften des § 32 StVZO die höhere Verwaltungsbehörde (§ 70 Abs. 1 StVZO). Ohne Genehmigung dürfen Sie damit nicht auf öffentlichen Straßen fahren.
Anhänger breiter als das Auto – brauchen Sie andere Spiegel?
Die Spiegel des Zugfahrzeugs müssen so beschaffen und angebracht sein, dass Sie nach hinten und zur Seite alle wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten können – auch mit Anhänger (§ 56 Abs. 1 StVZO). Verdeckt ein breiter Anhänger oder Wohnwagen die Sicht in den normalen Außenspiegeln, brauchen Sie zusätzliche Spiegel (Wohnwagenspiegel), die über die Seiten des Anhängers hinausreichen. Ein einfacher Test: Setzen Sie sich auf den Fahrersitz und prüfen Sie, ob Sie die Fahrbahn hinter dem Anhänger auf beiden Seiten sehen. Außerdem dürfen Ihre Sicht und die Leuchten nicht durch die Ladung beeinträchtigt werden (§ 23 Abs. 1 StVO, § 17 Abs. 1 StVO).
Welche Leuchten braucht ein breiter Anhänger?
- Breiter als das Zugfahrzeug: Ragt der Anhänger mehr als 400 mm über die Begrenzungsleuchten des Zugfahrzeugs hinaus, muss er vorn zwei weiße Begrenzungsleuchten haben (§ 51 Abs. 2 StVZO). Nach UN-R48 sind sie an Anhängern breiter als 1 600 mm vorgeschrieben.
- Breiter als 2,10 m: Auf jeder Seite ist eine Umrissleuchte vorgeschrieben, weiß nach vorn und rot nach hinten. Zwischen 1,80 m und 2,10 m sind sie zulässig, bis 1,80 m verboten (§ 51b StVZO).
Die vollständige Übersicht finden Sie im Ratgeber Beleuchtung am Anhänger – Vorschriften und im Beleuchtungssortiment.
Welche Bußgelder drohen?
Für solche Verstöße kann ein Bußgeld verhängt werden, unter Umständen auch Punkte im Fahreignungsregister oder ein Fahrverbot. Die Höhe hängt von der Art und Schwere des Verstoßes ab und ist im Bußgeldkatalog (BKatV) festgelegt.
Gibt es unterschiedliche Breitenregeln für verschiedene Anhänger?
Für die üblichen Anhänger hinter einem Pkw nicht: Kastenanhänger, Wohnwagen, Pferdeanhänger und Bootsanhänger dürfen alle höchstens 2,55 m breit sein. Unterschiede gibt es nur für Anhänger hinter Krafträdern (1,00 m), klimatisierte Aufbauten (2,60 m) und land- oder forstwirtschaftliche Geräte (3,00 m). Wie breit Ihr Anhänger tatsächlich ist, entscheidet aber darüber, welche Leuchten er braucht. Mehr zu Gewicht und Achslast lesen Sie unter Anhängergewicht erklärt und Achslast des Anhängers.