Regeln für ungebremste Anhänger
Welche Regeln gelten für einen ungebremsten Anhänger? Kurz gesagt: Hinter einem Pkw darf ein Anhänger ohne eigene Bremse höchstens 750 kg wiegen, und nie mehr als die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des Zugfahrzeugs. Außerdem dürfen Sie die ungebremste Anhängelast Ihres Autos nicht überschreiten. Außerorts und auf der Autobahn gilt mit Anhänger höchstens 80 km/h. Hier finden Sie die Regeln, die in Deutschland gelten.
Wie schwer darf ein ungebremster Anhänger sein?
Nach § 42 Abs. 2 StVZO dürfen hinter einem Pkw Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das Auto eine Allradbremse hat und der Anhänger nur eine Achse hat. Die Anhängelast, also das Gewicht des beladenen Anhängers, darf dabei höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des Zugfahrzeugs betragen, aber nicht mehr als 750 kg.
Ähnlich regelt § 41 Abs. 11 StVZO, wann ein Anhänger keine eigene Bremse braucht: bei einachsigen Anhängern und bei zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m, wenn die Achslast die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs und 0,75 t nicht übersteigt. Ist der Anhänger schwerer, muss er eine eigene Bremse haben.
Beispiel: Ihr Auto hat ein Leergewicht von 1.100 kg. Die Hälfte von 1.100 kg plus 75 kg sind 587,5 kg. Der beladene ungebremste Anhänger darf also höchstens rund 587 kg wiegen. Bei einem Leergewicht von 1.600 kg ergäbe die Rechnung 837,5 kg, es bleibt aber bei höchstens 750 kg.
Wo steht die ungebremste Anhängelast?
In der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Ihres Autos steht die technisch zulässige Anhängelast für ungebremste Anhänger im Feld O.2, für gebremste Anhänger im Feld O.1. Der Wert in O.2 kann niedriger als 750 kg sein und darf nicht überschritten werden. Steht dort kein Wert, fragen Sie beim Hersteller oder bei einer Prüfstelle nach, bevor Sie einen Anhänger ziehen.
Wie schnell darf man mit einem ungebremsten Anhänger fahren?
Für ungebremste Anhänger gilt in Deutschland keine eigene, niedrigere Höchstgeschwindigkeit. Wie bei jedem Pkw mit Anhänger gilt innerorts 50 km/h und außerorts sowie auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen höchstens 80 km/h (§ 3 Abs. 3 und § 18 Abs. 5 StVO). Niedrigere Grenzen durch Verkehrszeichen gelten immer.
Mit einer Tempo-100-Zulassung dürfen Sie auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h fahren. Für ungebremste Anhänger ist das aber nur bei leichten Anhängern möglich: Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf höchstens das 0,3-Fache der Leermasse des Zugfahrzeugs betragen (9. Ausnahmeverordnung zur StVO). Bei einem Auto mit 1.500 kg Leermasse sind das 450 kg. Mehr dazu im Ratgeber Höchstgeschwindigkeit mit Anhänger.
Braucht ein ungebremster Anhänger ein Abreißseil?
Ein Abreißseil gehört zu gebremsten Anhängern. Die StVZO verlangt, dass die Bremse eines gebremsten Anhängers ihn selbsttätig zum Stehen bringt, wenn er sich vom Zugfahrzeug trennt (§ 41 Abs. 9 StVZO). Dafür sorgt das Abreißseil: Es wird am Auto befestigt und zieht die Auflaufbremse an, wenn sich der Anhänger löst. Mehr dazu im Ratgeber Wie funktioniert die Auflaufbremse? und in unserer Kategorie Abreißseile.
Ein ungebremster Anhänger hat keine Bremse, die ein Seil anziehen könnte. Manche ungebremste Anhänger haben stattdessen eine Hilfskupplung, etwa ein Sicherungsseil oder eine Kette, die den Anhänger beim Lösen der Kupplung am Auto hält und verhindert, dass die Deichsel auf die Straße schlägt. Hat Ihr Anhänger eine solche Hilfskupplung, befestigen Sie sie bei jedem Ankuppeln nach den Angaben des Anhänger- und des Anhängerkupplungsherstellers am Auto.
Welcher Kupplungskopf passt zum ungebremsten Anhänger?
Ungebremste Anhänger haben einen Kupplungskopf ohne Auflaufeinrichtung. Er muss für die zulässige Gesamtmasse des Anhängers und für die Kugel der Anhängerkupplung geeignet sein. Prüfen Sie vor jeder Fahrt, dass der Kupplungskopf richtig auf der Kugel sitzt und die Sicherung eingerastet ist. Passende Teile finden Sie unter Kupplungsköpfe für ungebremste Anhänger.
Welche Stützlast gilt?
Die Stützlast muss mindestens 4 % des tatsächlichen Anhängergewichts betragen, mehr als 25 kg sind dafür aber nicht erforderlich (§ 44 Abs. 3 StVZO). Die zulässige Stützlast von Auto, Anhängerkupplung und Kupplungskopf darf nicht überschritten werden – maßgeblich ist der niedrigste Wert. Mehr dazu unter Beladen und Ladungssicherung.
Braucht ein ungebremster Anhänger ein Stützrad?
Starrdeichselanhänger (einschließlich Zentralachsanhänger) müssen eine höhenverstellbare Stützeinrichtung haben, wenn die Stützlast bei gleichmäßiger Lastverteilung mehr als 50 kg beträgt (§ 44 Abs. 2 StVZO). Die Stützeinrichtung muss unverlierbar angebracht sein. Kurbeln Sie das Stützrad vor der Fahrt ganz hoch. Passende Teile finden Sie unter Stützräder.
Braucht ein ungebremster Anhänger Unterlegkeile?
Ein einachsiger ungebremster Anhänger bis 750 kg muss keine Unterlegkeile mitführen. Die Pflicht nach § 41 Abs. 14 StVZO beginnt bei Anhängern über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht. Unterlegkeile finden Sie unter Unterlegkeile.
Zulassung, Versicherung und HU
Auch ein ungebremster Pkw-Anhänger muss zugelassen sein und ein eigenes Kennzeichen haben (§ 3 FZV). Für jeden zulassungspflichtigen Anhänger brauchen Sie eine eigene Haftpflichtversicherung (§ 1 PflVG), siehe Braucht ein Anhänger eine Versicherung?
Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht oder ohne eigene Bremse müssen erstmals nach 36 Monaten und danach alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung (StVZO Anlage VIII). Mehr dazu unter Wie oft muss ein Anhänger zur Prüfung?
Welche Beleuchtung und Rückstrahler braucht ein ungebremster Anhänger?
Für ungebremste Anhänger gelten dieselben Beleuchtungsvorschriften wie für andere Pkw-Anhänger. Vorgeschrieben ist unter anderem eine Nebelschlussleuchte (§ 53d Abs. 2 StVZO). Mehr dazu unter Informationen zur Beleuchtung. Ersatzteile finden Sie unter Beleuchtung und Rückstrahler.
Kann man einen gebremsten Anhänger zum ungebremsten umbauen?
Ein Anhänger ohne eigene Bremse darf hinter einem Pkw höchstens 750 kg wiegen. Wer die Bremse ausbaut, muss also in der Regel auch die zulässige Gesamtmasse senken. Änderungen, durch die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, lassen die Betriebserlaubnis erlöschen (§ 19 Abs. 2 StVZO). Sprechen Sie deshalb vor dem Umbau mit einer Prüfstelle wie TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS. Ungebremste Achsen finden Sie unter Ungebremste Anhängerachsen, mehr dazu unter Informationen zu Anhängerachsen.
Welchen Führerschein brauche ich für einen ungebremsten Anhänger?
Ein Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse darf mit Führerschein Klasse B gezogen werden, wenn das Auto selbst höchstens 3.500 kg zulässige Gesamtmasse hat (§ 6 FeV). Mehr dazu im Ratgeber Wie schwer darf der Anhänger mit Führerschein Klasse B sein?