Vorschriften und Prüfung
Braucht ein Anhänger eine Versicherung?
Ja – in Deutschland braucht jeder zulassungspflichtige Anhänger eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Das schreibt das Pflichtversicherungsgesetz vor (§ 1 PflVG). Ohne Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) kann ein Anhänger nicht zugelassen werden. Hier erfahren Sie, welche Anhänger versichert sein müssen, was die Versicherung abdeckt und was ohne Versicherungsschutz droht.
Ist ein Anhänger über die Versicherung des Zugfahrzeugs abgedeckt?
Nein. In Deutschland ist der Anhänger ein eigenes Fahrzeug und muss unabhängig vom Zugfahrzeug haftpflichtversichert sein. Die Versicherung des Zugfahrzeugs ersetzt die Anhängerversicherung nicht. Wer mit seinem Anhänger ins Ausland fährt, sollte vorher bei seinem Versicherer nachfragen, welcher Schutz dort gilt – die Regeln sind in Europa nicht einheitlich.
Welche Anhänger müssen versichert sein?
Versicherungspflichtig sind alle Anhänger, die zulassungspflichtig sind – also typischerweise Pkw-Anhänger, Kastenanhänger, Bootsanhänger, Pferdeanhänger und Wohnwagen. Nur Anhänger, die von der Zulassungspflicht ausgenommen sind (zum Beispiel bestimmte land- oder forstwirtschaftliche Anhänger), sind auch von der Versicherungspflicht ausgenommen. Im Zweifel klären Sie das mit Ihrer Zulassungsstelle oder Ihrem Versicherer.
Was deckt eine Anhängerversicherung ab?
Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die der Anhänger bei anderen Personen oder deren Eigentum verursacht. Zusätzlich können Sie eine Teil- oder Vollkasko abschließen, die den Anhänger selbst gegen Diebstahl, Vandalismus oder Unfallschäden absichert. Bei hochwertigen Anhängern oder häufiger Nutzung ist ein zusätzlicher Kaskoschutz empfehlenswert.
Was passiert, wenn ein Anhänger ohne Versicherung benutzt wird?
Das Fahren mit einem unversicherten Anhänger ist in Deutschland eine Straftat (§ 30 PflVG). Es drohen eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe, bei Fahrlässigkeit eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe. Das Fahrzeug kann eingezogen werden. Außerdem haften Sie persönlich für alle Schäden, die der Anhänger verursacht.
Wie hängen Versicherung, Zulassung und Hauptuntersuchung zusammen?
Für die Zulassung eines Anhängers brauchen Sie eine Versicherungsbestätigung (eVB). Endet der Versicherungsschutz, meldet der Versicherer das der Zulassungsstelle, und der Anhänger kann außer Betrieb gesetzt werden. Zusätzlich muss der Anhänger regelmäßig zur Hauptuntersuchung – wie oft, erfahren Sie im Ratgeber Wie oft muss ein Anhänger zur Prüfung?
Weitere Vorschriften für Anhänger
Neben der Versicherung gelten Vorschriften zu Beleuchtung, Ladungssicherung und überstehender Ladung. Mehr dazu in den Ratgebern Anhängerbeleuchtung, Beladen und Sichern und Überstehende Ladung.
Zusammenfassung
In Deutschland braucht jeder zulassungspflichtige Anhänger eine eigene Haftpflichtversicherung – die Versicherung des Zugfahrzeugs reicht nicht aus. Ohne Versicherung ist keine Zulassung möglich, und das Fahren mit einem unversicherten Anhänger ist strafbar. Eine Teil- oder Vollkasko schützt zusätzlich den Anhänger selbst.
Checkliste für die Anhängerprüfung
Anhänger bei der Prüfung durchgefallen
Beladung und Ladungssicherung
Anhängerbeleuchtung
Anhängerachsen