Änderungen am Anhänger – Betriebserlaubnis und Abnahme
Wann erlischt die Betriebserlaubnis, wenn Sie Ihren Anhänger umbauen? Kurz gesagt: nach § 19 Abs. 2 StVZO dann, wenn durch die Änderung die genehmigte Fahrzeugart geändert wird, eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder sich das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert. Sie erlischt nicht, wenn das neue Teil eine eigene Genehmigung hat, zum Beispiel eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), eine Bauartgenehmigung oder eine ECE-Genehmigung, und Sie die Einbauvorgaben einhalten. Verlangt die Genehmigung eine Abnahme, muss ein Prüfer den Anbau unverzüglich abnehmen und bestätigen. Ist die Betriebserlaubnis erloschen, brauchen Sie eine neue nach § 21 StVZO, und bis dahin dürfen Sie den Anhänger nicht auf öffentlichen Straßen fahren.
Wann erlischt die Betriebserlaubnis des Anhängers?
Die Betriebserlaubnis bleibt grundsätzlich wirksam, bis der Anhänger endgültig außer Betrieb gesetzt wird. Sie erlischt aber, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
- die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
- das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
So steht es in § 19 Abs. 2 StVZO. Beim Anhänger kommt es in der Praxis vor allem auf den zweiten Punkt an: Ändert der Umbau die Sicherheit des Anhängers, etwa an Bremsen, Achse, Rahmen oder Verbindungseinrichtung, kann die Betriebserlaubnis erlöschen.
Welche Umbauten können die Betriebserlaubnis gefährden?
Ob eine Änderung zum Erlöschen führt, hängt vom Einzelfall ab. Vorsicht ist zum Beispiel geboten bei:
- einer Achse eines anderen Typs oder mit anderer Tragfähigkeit,
- einer anderen Auflaufeinrichtung oder anderen Radbremsen,
- einem anderen Kupplungskopf oder einer anderen Zugeinrichtung,
- Rädern oder Reifen in einer Größe, die nicht in den Fahrzeugpapieren steht,
- Änderungen an Rahmen, Aufbau oder Abmessungen,
- Leuchten oder Rückstrahlern ohne Prüfzeichen.
Fragen Sie vor dem Umbau einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur, ob die geplante Änderung abgenommen werden muss.
Teile mit ABE, Bauartgenehmigung oder ECE-Genehmigung
Die Betriebserlaubnis erlischt beim Ein- oder Anbau von Teilen nicht, wenn für diese Teile eine der folgenden Genehmigungen vorliegt (§ 19 Abs. 3 StVZO):
- eine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 StVZO (ABE) oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a StVZO,
- eine Genehmigung des nachträglichen Ein- oder Anbaus im Rahmen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs oder eines Nachtrags dazu,
- eine EG-Typgenehmigung oder eine Genehmigung nach einer ECE-Regelung, erkennbar zum Beispiel am E-Prüfzeichen auf Leuchten und Rückstrahlern. Eventuelle Einschränkungen und Einbauanweisungen müssen dabei beachtet werden.
Werden Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis trotzdem. Lesen Sie deshalb die Unterlagen zum Teil, bevor Sie es einbauen.
Wann ist eine Änderungsabnahme nötig?
Manche Genehmigungen für Fahrzeugteile werden erst wirksam, wenn der Anbau abgenommen wurde. Dann muss die Abnahme nach § 19 Abs. 3 Nr. 3 StVZO unverzüglich durchgeführt werden. Ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfingenieur bestätigt den ordnungsgemäßen Ein- oder Anbau auf einem Nachweis mit Hersteller, Typ und Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Anhängers (§ 22 Abs. 1 StVZO). Ob eine Abnahme nötig ist, steht in der Genehmigung beziehungsweise im Gutachten zum Teil, das oft Teilegutachten genannt wird.
Welche Papiere müssen Sie mitführen?
Haben Sie ein genehmigtes Teil eingebaut, müssen Sie unterwegs eine Kopie der Genehmigung oder einen Auszug mit den wesentlichen Angaben mitführen und auf Verlangen vorzeigen. War eine Abnahme nötig, gilt das für den Nachweis mit der Bestätigung des Prüfers. Das entfällt, wenn die Änderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist (§ 19 Abs. 4 StVZO). Ändern sich durch den Umbau Angaben in den Fahrzeugpapieren, müssen Sie das der Zulassungsbehörde mitteilen (§ 15 FZV).
Was tun, wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist?
Dann brauchen Sie eine neue Betriebserlaubnis. Dafür gilt § 21 StVZO entsprechend (§ 19 Abs. 2 StVZO): Sie beantragen die Einzelbetriebserlaubnis bei der zuständigen Behörde und legen das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen bei. Darin bestätigt der Sachverständige, dass der Anhänger vorschriftsmäßig ist, und beschreibt die Änderungen, die zum Erlöschen geführt haben.
Bis dahin darf der Anhänger nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden. Erlaubt sind nur Fahrten, die unmittelbar mit der Erlangung der neuen Betriebserlaubnis zusammenhängen, zum Beispiel zur Begutachtung (§ 19 Abs. 5 StVZO).
Was droht, wenn Sie mit erloschener Betriebserlaubnis fahren?
Für solche Verstöße kann ein Bußgeld verhängt werden, unter Umständen auch Punkte im Fahreignungsregister oder ein Fahrverbot. Die Höhe hängt von der Art und Schwere des Verstoßes ab und ist im Bußgeldkatalog (BKatV) festgelegt.
Außerdem kann der Prüfer den Umbau bei der nächsten HU beanstanden, denn zur HU gehört die Identifizierung und Einstufung des Fahrzeugs. Mehr dazu im Ratgeber Was wird bei der Anhängerprüfung kontrolliert?
Ersatzteile tauschen – reicht ein gleichwertiges Teil?
Bei der normalen Wartung tauschen Sie ein verschlissenes Teil gegen ein gleiches oder für Ihren Anhänger passendes Teil, zum Beispiel Bremsbacken, Bremsseile, Glühlampen oder Rückleuchten mit Prüfzeichen. Ob ein neues Teil gleichwertig ist, hängt vom bisherigen Teil ab. Vergleichen Sie Typ, Tragfähigkeit oder Kapazität, Maße und Kennzeichnung und bewahren Sie die Unterlagen auf. Das gilt auch für Teile von uns. Tauschen Sie zum Beispiel eine Achse, eine Auflaufeinrichtung oder einen Kupplungskopf gegen ein Modell eines anderen Typs oder mit anderer Kapazität, fragen Sie vorher einen Prüfer.
So bereiten Sie Umbau und Abnahme vor
- Klären Sie vor dem Kauf, welche Genehmigung das Teil hat und ob eine Abnahme nötig ist.
- Halten Sie sich genau an Einschränkungen und Einbauanweisungen.
- Notieren Sie, was Sie geändert haben, und heben Sie Genehmigungen, Gutachten und Rechnungen auf.
- Lassen Sie eine nötige Abnahme sofort nach dem Einbau durchführen.
- Prüfen Sie danach den ganzen Anhänger: Beleuchtung, Bremsen, Kupplung, Reifen und Befestigungen.
Nutzen Sie dafür unsere Checkliste für die Anhängerprüfung. Wie sich zulässiges Gesamtgewicht und Achslast zusammensetzen, lesen Sie in den Ratgebern Anhängergewicht erklärt und Achslast beim Anhänger.
Zusammenfassung – Änderungen am Anhänger
Ein Umbau kann die Betriebserlaubnis des Anhängers zum Erlöschen bringen, vor allem wenn eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Teile mit ABE, Bauartgenehmigung oder ECE-Genehmigung dürfen Sie einbauen, wenn Sie die Einbauvorgaben einhalten. Ist eine Abnahme vorgeschrieben, muss sie unverzüglich erfolgen. Ist die Betriebserlaubnis erloschen, brauchen Sie eine neue nach § 21 StVZO, bevor Sie wieder fahren. Wie oft der Anhänger zur HU muss, steht im Ratgeber Wie oft muss ein Anhänger zur Prüfung?