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Vorschriften und Prüfung

Was wird bei der Anhängerprüfung kontrolliert?

Was wird bei der Anhängerprüfung kontrolliert? Kurz gesagt: Bei der Hauptuntersuchung (HU) prüft ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder ein Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation die Bremsanlage, die Beleuchtung und Elektrik, Achsen, Räder und Reifen, Rahmen und Aufbau mit der Kupplung sowie die Identität des Anhängers. Festgestellte Mängel werden in vier Klassen eingeteilt: geringe, erhebliche und gefährliche Mängel sowie Mängel, die den Anhänger verkehrsunsicher machen. Davon hängt ab, ob Sie eine neue Prüfplakette bekommen. Grundlage sind § 29 StVZO und die Anlagen VIII und VIIIa der StVZO.

Wer führt die HU am Anhänger durch?

Die HU dürfen nur amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr durchführen oder Prüfingenieure einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (Anlage VIII Nr. 3.1.1 StVZO). Sie können den Anhänger also zum Beispiel bei TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS vorführen. Die Prüfpunkte und die Bewertung der Mängel sind überall gleich, denn sie sind in der StVZO und in der HU-Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums festgelegt.

Welche Bereiche werden bei der HU geprüft?

Anlage VIIIa StVZO legt den Mindestumfang der HU fest. Für einen Anhänger sind vor allem diese Untersuchungsgruppen wichtig:

  • Bremsanlage mit Auflaufeinrichtung, Feststellbremse und Abreißsicherung
  • Lichttechnische Einrichtungen und andere Teile der elektrischen Anlage, also Leuchten, Rückstrahler, Leitungen und Steckvorrichtung
  • Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen
  • Fahrgestell, Rahmen, Aufbau und daran befestigte Teile, dazu gehört auch die mechanische Verbindungseinrichtung (Kupplung, Zugeinrichtung)
  • Sonstige Ausstattungen
  • Identifizierung und Einstufung des Fahrzeugs, also Fahrzeug-Identifizierungsnummer und amtliches Kennzeichen

Bei jedem Prüfpunkt achtet der Prüfer auf Ausführung, Zustand, Funktion und Wirkung (Anlage VIIIa Nr. 4). Er kann die Untersuchung im Einzelfall erweitern, zum Beispiel wenn der HU-Termin um mehr als zwei Monate überschritten ist (Anlage VIIIa Nr. 2.2).

Wie werden die Bremsen am Anhänger geprüft?

Bei gebremsten Anhängern prüft der Prüfer die Bremsanlage mit der Auflaufeinrichtung auf Zustand, Funktion und Wirkung. Dazu gehören die Wirkung der Feststellbremse und die Funktion der Abreißsicherung, also des Abreißseils, das den Anhänger abbremst, wenn er sich vom Zugfahrzeug löst. Ungleichmäßige Bremswirkung, verschlissene Bremsbacken, schwergängige Bremsseile oder ein beschädigtes Abreißseil fallen hier auf.

Wie die Auflaufbremse arbeitet, erklärt der Ratgeber Wie funktioniert die Auflaufbremse? Ersatzteile finden Sie unter Bremsbacken, Bremsseile, Ersatzteile für Auflaufeinrichtungen und Abreißseile.

Was wird an Beleuchtung und Elektrik geprüft?

Geprüft werden die vorgeschriebenen Leuchten und Rückstrahler und die elektrische Verbindung zum Zugfahrzeug. Am Anhänger sind unter anderem vorgeschrieben:

  • zwei Schlussleuchten und zwei Bremsleuchten für rotes Licht (§ 53 Abs. 1 und 2 StVZO)
  • zwei dreieckige rote Rückstrahler (§ 53 Abs. 4 StVZO)
  • Fahrtrichtungsanzeiger
  • eine Nebelschlussleuchte (§ 53d Abs. 2 StVZO)
  • eine Beleuchtung des hinteren Kennzeichens

Der Prüfer kontrolliert außerdem Leitungen und Steckvorrichtung. Prüfen Sie deshalb alle Funktionen mit angekuppeltem Zugfahrzeug. Einen Überblick über die Anforderungen gibt der Ratgeber Anhängerbeleuchtung. Passende Teile finden Sie unter Rückleuchten, Kennzeichenleuchten, Rückstrahler, Glühlampen, Stecker und Kabel und Verbinder.

Werden Reifen und Räder geprüft?

Ja. Reifen, Räder, Achsen und Aufhängung gehören zum Pflichtumfang. Die Reifen müssen im Hauptprofil am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm haben. Als Hauptprofil gelten die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa drei Viertel der Laufflächenbreite einnimmt (§ 36 Abs. 3 StVZO). Das gilt ausdrücklich auch für Anhänger. Außerdem achtet der Prüfer auf Schäden an Reifen und Felgen und auf den festen Sitz der Räder.

Mehr zum Luftdruck lesen Sie im Ratgeber Reifendruck am Anhänger, mehr zu Achsen im Ratgeber Anhängerachsen. Ersatz finden Sie unter Anhängerräder, Radmuttern, Radschrauben und Radlager.

Was wird an Rahmen, Aufbau und Kupplung geprüft?

Rahmen und tragende Teile werden auf Risse, Verformungen und Korrosion untersucht, ebenso die daran befestigten Teile wie Kotflügel und Stützrad. Die mechanische Verbindungseinrichtung, also Zugeinrichtung und Kupplungskopf, muss sicher schließen und darf nicht beschädigt oder übermäßig verschlissen sein. Ersatz finden Sie unter Kupplungsköpfe, Kotflügel und Stützräder.

Wie wird der Anhänger identifiziert?

Zur HU gehört die Identifizierung und Einstufung des Fahrzeugs. Der Prüfer kontrolliert die Fahrzeug-Identifizierungsnummer am Rahmen und das amtliche Kennzeichen. Nehmen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I zum Termin mit. Ist die Nummer verschmutzt oder verrostet, reinigen Sie sie vor dem Termin. Hat sich der Anhänger durch Umbauten verändert, lesen Sie den Ratgeber Änderungen am Anhänger – Betriebserlaubnis und Abnahme.

Welche Mängelklassen gibt es bei der HU?

Jeder Mangel wird nach Anlage VIII Nr. 3.1.4 StVZO und der HU-Richtlinie einer Klasse zugeordnet und im Untersuchungsbericht eingetragen:

  • Ohne Mängel: Der Anhänger bekommt eine neue Prüfplakette.
  • Geringe Mängel: Der Prüfer kann die Plakette trotzdem zuteilen. Sie müssen die Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, beheben lassen. Eine Nachprüfung ist nicht vorgeschrieben.
  • Erhebliche Mängel: Es gibt keine Plakette. Sie müssen die Mängel beheben lassen und den Anhänger mit dem Untersuchungsbericht spätestens einen Monat nach dem Tag der HU zur Nachprüfung vorführen.
  • Gefährliche Mängel: Mängel, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen, ohne dass der Betrieb sofort untersagt werden muss. Es gibt keine Plakette, der Untersuchungsbericht enthält einen ausdrücklichen Hinweis auf die Gefahr, und die Nachprüfung muss ebenfalls innerhalb eines Monats erfolgen.
  • Verkehrsunsicher: Die Mängel rechtfertigen eine sofortige Untersagung des Betriebs. Die vorhandene Plakette wird entfernt, die Zulassungsbehörde wird benachrichtigt, und der Anhänger darf auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb genommen werden, bis er bei einer Nachprüfung bestanden hat.

Was Sie nach einer nicht bestandenen HU tun müssen, lesen Sie im Ratgeber Anhänger bei der Prüfung durchgefallen.

Wie oft muss der Anhänger zur HU?

Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht oder ohne eigene Bremse müssen erstmals nach 36 Monaten und danach alle 24 Monate zur HU, Anhänger über 750 kg bis 3,5 t alle 24 Monate (Anlage VIII Nr. 2.1.5 StVZO). Den Monat zeigt die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen. Bewahren Sie den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten HU auf (§ 29 Abs. 10 StVZO). Mehr dazu im Ratgeber Wie oft muss ein Anhänger zur Prüfung?

Wie bereite ich den Anhänger auf die HU vor?

Gehen Sie den Anhänger einige Tage vor dem Termin selbst durch. Prüfen Sie alle Leuchten mit angekuppeltem Zugfahrzeug, kontrollieren Sie Rückstrahler, Reifen und Profiltiefe, Bremsen, Abreißseil und Kupplungskopf, und reinigen Sie Fahrzeug-Identifizierungsnummer und Kennzeichen. Eine ausführliche Liste finden Sie unter Anhängerprüfung – Checkliste und häufige Mängel.

Zusammenfassung

Bei der HU am Anhänger werden Bremsanlage mit Auflaufeinrichtung und Abreißsicherung, Beleuchtung und Elektrik, Achsen, Räder und Reifen, Rahmen, Aufbau und Kupplung sowie die Identität geprüft. Die Profiltiefe muss mindestens 1,6 mm betragen. Bei geringen Mängeln gibt es in der Regel trotzdem eine Plakette, bei erheblichen und gefährlichen Mängeln ist innerhalb eines Monats eine Nachprüfung nötig, und ein verkehrsunsicherer Anhänger darf nicht mehr gefahren werden.

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