Vorschriften und Prüfung
Winterreifen am Anhänger – welche Regeln gelten?
Braucht ein Anhänger in Deutschland Winterreifen? Kurz gesagt: Nein, eine Winterreifenpflicht für den Anhänger selbst gibt es nicht. Die situative Winterreifenpflicht in § 2 Abs. 3a StVO gilt für Kraftfahrzeuge, und ein Anhänger ist kein Kraftfahrzeug. Das Zugfahrzeug muss bei Glätte aber Winterreifen mit Alpine-Symbol haben. Für die Reifen am Anhänger gelten das ganze Jahr mindestens 1,6 mm Profiltiefe und bei Tempo-100-Anhängern zusätzliche Vorgaben zum Reifenalter. Hier erfahren Sie, was in Deutschland gilt.
Winterreifen am Anhänger – welche Regeln gelten?
Nach § 2 Abs. 3a StVO darf der Führer eines Kraftfahrzeugs bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die die Anforderungen an Winterreifen erfüllen. Die Vorschrift spricht vom Kraftfahrzeug. Ein Anhänger ist nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ein eigenes Fahrzeug, das zum Anhängen an ein Kraftfahrzeug bestimmt ist, und kein Kraftfahrzeug (§ 2 FZV). Für den Anhänger gibt es deshalb keine gesetzliche Winterreifenpflicht.
Trotzdem lohnen sich geeignete Reifen am Anhänger. Ein Anhänger mit abgefahrenen Sommerreifen kann auf Schnee und Eis seitlich wegrutschen und das Gespann beim Bremsen oder in Kurven instabil machen.
Kann ich mit Sommerreifen am Anhänger und Winterreifen am Auto fahren?
Ja, das ist in Deutschland zulässig. Entscheidend ist, dass das Zugfahrzeug bei winterlichen Straßenverhältnissen auf allen Rädern Winterreifen hat. Umgekehrt hilft es nichts, wenn nur der Anhänger Winterreifen hat und das Auto Sommerreifen.
Was gilt für das Zugfahrzeug?
Die Winterreifenpflicht in Deutschland ist situativ. Es gibt keinen festen Zeitraum wie „von Oktober bis Ostern“. Sobald Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte herrschen, muss ein Pkw auf allen Rädern Winterreifen haben.
Für solche Verstöße kann ein Bußgeld verhängt werden, unter Umständen auch Punkte im Fahreignungsregister oder ein Fahrverbot. Die Höhe hängt von der Art und Schwere des Verstoßes ab und ist im Bußgeldkatalog (BKatV) festgelegt.
Welche Reifen gelten als Winterreifen?
Als Winterreifen gelten nach § 36 Abs. 4 StVZO nur Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke). Das gilt auch für Ganzjahresreifen: Sie zählen nur dann als Winterreifen, wenn sie das Alpine-Symbol tragen.
Reifen, die nur mit M+S gekennzeichnet sind, reichen nicht mehr aus. Für M+S-Reifen, die bis Ende 2017 hergestellt wurden, gab es eine Übergangsfrist. Sie ist am 30. September 2024 abgelaufen.
Wie viel Profil müssen Anhängerreifen haben?
Für Anhänger gilt das ganze Jahr dieselbe Mindestprofiltiefe wie für Autos: Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang mindestens 1,6 mm tief sein (§ 36 Abs. 3 StVZO). Als Hauptprofil gelten die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa drei Viertel der Breite ausmacht. Eine höhere gesetzliche Mindestprofiltiefe für den Winter gibt es in Deutschland nicht.
Auf Schnee und Matsch greift ein Reifen mit mehr Profil deutlich besser. Wechseln Sie die Reifen deshalb lieber rechtzeitig.
Welche Reifen braucht ein Tempo-100-Anhänger?
Hat Ihr Anhänger eine Tempo-100-Zulassung, gelten zusätzliche Vorgaben für die Reifen (§ 3 der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO). Die Reifen müssen bei jeder Fahrt:
- jünger als sechs Jahre sein, erkennbar am eingeprägten Herstellungsdatum (DOT-Nummer), und
- mindestens die Geschwindigkeitskategorie L (120 km/h) haben.
Sind die Reifen älter, dürfen Sie mit dem Gespann nicht 100 km/h fahren, sondern nur die allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Pkw mit Anhänger. Das gilt auch dann, wenn die Reifen noch genug Profil haben.
Sind Ganzjahresreifen am Anhänger erlaubt?
Ja. Am Anhänger dürfen Sie Sommer-, Winter- oder Ganzjahresreifen fahren. Größe und Bauart der Reifen müssen aber zur Belastung und zur Höchstgeschwindigkeit des Anhängers passen (§ 36 Abs. 1 StVZO). Wählen Sie also mindestens denselben Lastindex und dieselbe Geschwindigkeitskategorie wie bei den bisherigen Reifen. An einem Anhänger hinter einem Pkw dürfen Sie außerdem keine Radial- und Diagonalreifen mischen (§ 36 Abs. 6 StVZO). Passende Räder finden Sie bei unseren Anhängerrädern und Felgen.
Gilt für Wohnwagen etwas anderes?
Nein. Ein Wohnwagen ist ein Anhänger. Auch für ihn gibt es keine Winterreifenpflicht, aber die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm und bei Tempo 100 die Vorgaben zu Reifenalter und Geschwindigkeitskategorie. Weil Wohnwagen oft schwer sind, ist der richtige Lastindex besonders wichtig.
Was gilt bei Fahrten ins Ausland?
Die Regeln sind nicht in allen Ländern gleich. In Schweden zum Beispiel muss auch ein Anhänger hinter einem Pkw vom 1. Dezember bis 31. März bei Winterwetter Winterreifen haben. Prüfen Sie vor einer Winterreise die Regeln der Länder, durch die Sie fahren.
Was sollten Sie vor einer Winterfahrt mit Anhänger prüfen?
- Reifen: Profiltiefe, Risse, Beschädigungen und Alter, auch beim Ersatzrad.
- Reifendruck: bei Kälte sinkt der Druck. Mehr dazu im Ratgeber Reifendruck beim Anhänger.
- Bremse: Auflaufbremse und Handbremse funktionieren. Siehe So funktioniert die Auflaufbremse.
- Beleuchtung: alle Leuchten funktionieren und sind frei von Schnee und Schmutz. Siehe Anhängerbeleuchtung und unsere Beleuchtung für Anhänger.
- Ladung: richtig verteilt und gesichert. Siehe Achslast beim Anhänger und Anhänger beladen und Ladung sichern.
Zusammenfassung
In Deutschland gibt es keine Winterreifenpflicht für Anhänger. Das Zugfahrzeug muss bei Glätte aber auf allen Rädern Winterreifen mit Alpine-Symbol haben, reine M+S-Reifen reichen seit Oktober 2024 nicht mehr. Am Anhänger gelten ganzjährig mindestens 1,6 mm Profiltiefe, und bei Tempo 100 müssen die Reifen jünger als sechs Jahre sein und mindestens die Kategorie L haben. Gute Reifen am Anhänger machen das Gespann im Winter deutlich sicherer.

