Vorschriften und Prüfung
Anhänger bei der Prüfung durchgefallen – Ursachen, Lösungen und nächste Schritte
Ihr Anhänger ist durch die HU gefallen? Kurz gesagt: Bei erheblichen oder gefährlichen Mängeln bekommt der Anhänger keine neue Prüfplakette. Sie müssen die Mängel beheben lassen und den Anhänger mit dem Untersuchungsbericht spätestens einen Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung zur Nachprüfung vorführen. Kommen Sie später oder ohne Bericht, ist eine neue, vollständige HU nötig. Ist der Anhänger verkehrsunsicher, wird die Plakette entfernt und Sie dürfen ihn nicht mehr fahren. So regeln es § 29 StVZO und Anlage VIII der StVZO.
Welche Mängelklassen gibt es bei der HU?
Der Prüfer trägt jeden Mangel in den Untersuchungsbericht ein und ordnet ihn einer von vier Klassen zu (Anlage VIII Nr. 3.1.4 StVZO):
- Geringe Mängel: Der Anhänger kann trotzdem eine Plakette bekommen. Sie müssen die Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, beheben lassen. Eine Nachprüfung ist nicht vorgeschrieben.
- Erhebliche Mängel: Keine Plakette. Sie müssen alle Mängel unverzüglich beheben lassen und den Anhänger innerhalb eines Monats zur Nachprüfung vorführen.
- Gefährliche Mängel: Mängel, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen, ohne dass der Betrieb sofort untersagt werden muss. Keine Plakette, der Untersuchungsbericht weist ausdrücklich auf die Gefahr hin, und die Nachprüfung muss ebenfalls innerhalb eines Monats erfolgen.
- Verkehrsunsicher: Die Mängel rechtfertigen eine sofortige Untersagung des Betriebs. Die vorhandene Plakette wird entfernt, die Zulassungsbehörde wird benachrichtigt, und der Anhänger darf auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb genommen werden. Eine Nachprüfung ist erforderlich.
Behebt die Werkstatt einen Mangel noch während der Untersuchung, längstens am selben Kalendertag, wird das mit Uhrzeit im Bericht vermerkt (Anlage VIII Nr. 3.1.4.6). An den Regeln für die Plakette ändert das nichts.
Wie läuft die Nachprüfung ab?
Lassen Sie die Mängel reparieren und bringen Sie den Anhänger zusammen mit dem Untersuchungsbericht zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung. Die Frist endet einen Monat nach dem Tag der HU. Bei der Nachprüfung wird kontrolliert, ob die eingetragenen Mängel behoben sind. Sind noch Mängel vorhanden oder kommen neue hinzu, gibt es weiterhin keine Plakette, und der Anhänger muss innerhalb derselben Frist erneut vorgeführt werden.
Wird der Untersuchungsbericht nicht vorgelegt oder kommt der Anhänger später als einen Monat nach der HU, führt der Prüfer statt der Nachprüfung eine neue, vollständige Hauptuntersuchung durch (Anlage VIII Nr. 3.1.4.3).
Was passiert mit der Prüfplakette?
Die Prüfplakette sitzt auf dem hinteren Kennzeichen und wird mit Ablauf des angegebenen Monats ungültig (§ 29 Abs. 2 und 7 StVZO). Werden bei der HU Mängel festgestellt, die vor der Zuteilung einer neuen Plakette behoben werden müssen, verlängert sich die Gültigkeit der bisherigen Plakette um einen Monat. Bei einem verkehrsunsicheren Anhänger entfernt der Prüfer die Plakette dagegen sofort. Fehlt eine gültige Plakette, kann die zuständige Behörde den Betrieb im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken.
Welches Bußgeld droht bei überzogener HU?
Für solche Verstöße kann ein Bußgeld verhängt werden, unter Umständen auch Punkte im Fahreignungsregister oder ein Fahrverbot. Die Höhe hängt von der Art und Schwere des Verstoßes ab und ist im Bußgeldkatalog (BKatV) festgelegt.
Ist der HU-Termin um mehr als zwei Monate überschritten, kann der Prüfer die Untersuchung außerdem erweitern (Anlage VIIIa Nr. 2.2 StVZO). Die Fristen für Ihren Anhänger finden Sie im Ratgeber Wie oft muss ein Anhänger zur Prüfung?
Woran scheitern Anhänger bei der HU?
Bei der HU wird der Anhänger nach den Untersuchungsgruppen der Anlage VIIIa StVZO geprüft. Mängel finden sich typischerweise in diesen Bereichen:
- Beleuchtung und Elektrik: defekte Leuchten, gebrochene Lichtscheiben, fehlende oder beschädigte Rückstrahler, Wackelkontakt im Stecker.
- Bremsen: ungleichmäßige Bremswirkung, verschlissene Bremsbacken, schwergängige Bremsseile, Spiel in der Auflaufeinrichtung, schwache Feststellbremse.
- Abreißseil: beschädigt oder falsch befestigt.
- Reifen: weniger als 1,6 mm Profiltiefe (§ 36 Abs. 3 StVZO), Risse oder Beulen.
- Räder und Radlager: Spiel, Geräusche, lose Radmuttern.
- Kupplungskopf: schließt nicht sicher, Spiel oder Verschleiß.
- Rahmen und Aufbau: Risse, Verformungen oder starke Korrosion an tragenden Teilen.
Bremsen funktionieren nicht richtig
Ungleichmäßige Bremswirkung entsteht oft durch falsche Einstellung oder verschlissene Teile. Prüfen Sie die Bremsbacken auf Verschleiß und die Bremsseile auf Schwergängigkeit und Ausfransen. Ruckt der Anhänger beim Bremsen oder löst die Bremse nicht richtig, kann die Auflaufeinrichtung verschlissen sein. Wie sie arbeitet, erklärt der Ratgeber Wie funktioniert die Auflaufbremse? Ersatzteile finden Sie unter Bremsbacken, Bremsseile, Radbremsen, Ersatzteile für Auflaufeinrichtungen und Abreißseile.
Beleuchtung funktioniert nicht
Defekte Leuchten lassen sich meist schnell tauschen. Leuchtet etwas schwach oder gar nicht, sind oft korrodierte Kontakte im Stecker oder eine schlechte Masseverbindung die Ursache. Vorgeschrieben sind unter anderem Schluss- und Bremsleuchten, Blinker, eine Nebelschlussleuchte, die Kennzeichenbeleuchtung und zwei dreieckige rote Rückstrahler. Mehr dazu im Ratgeber Anhängerbeleuchtung. Ersatz finden Sie unter Rückleuchten, Kennzeichenleuchten, Rückstrahler, Glühlampen, Stecker und Kabel und Verbinder.
Reifen, Räder und Kupplung
Tauschen Sie Reifen mit zu wenig Profil oder mit Schäden vor der Nachprüfung, und kontrollieren Sie den Reifendruck. Spiel am Rad deutet auf verschlissene Radlager hin. Schließt der Kupplungskopf nicht sicher oder hat er zu viel Spiel, ersetzen Sie ihn. Ersatz finden Sie unter Anhängerräder, Radmuttern und Kupplungsköpfe.
So vermeiden Sie, bei der HU durchzufallen
Gehen Sie den Anhänger vor dem Termin mit unserer Checkliste für die Anhängerprüfung durch und lesen Sie, was bei der Anhängerprüfung kontrolliert wird. Kuppeln Sie den Anhänger zur Kontrolle der Beleuchtung an das Zugfahrzeug an. Haben Sie den Anhänger umgebaut, lesen Sie vorher Änderungen am Anhänger – Betriebserlaubnis und Abnahme.
Zusammenfassung
Fällt der Anhänger durch die HU, gibt es keine neue Plakette. Bei erheblichen und gefährlichen Mängeln müssen Sie die Mängel beheben lassen und den Anhänger innerhalb eines Monats nach der HU mit dem Untersuchungsbericht zur Nachprüfung bringen, sonst ist eine neue vollständige HU fällig. Ein verkehrsunsicherer Anhänger darf nicht mehr gefahren werden.